Wer täglich im Job seine volle Leistung erbringt, denkt meist nicht darüber nach, dass es auch ganz anders laufen kann. Trotz des hohen Standards in der Medizin kann sie jeden treffen, die Arbeitsunfähigkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist für diesen Ernstfall vorgesorgt. Die wichtigsten Grundlagen und mehr erfahren Sie im Folgenden.
Wo endet die Entgeltfortzahlung, wo beginnt die Zahlung von Krankengeld?
Wenn Sie erkranken oder einen Unfall erleiden und nicht arbeiten können, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Außerdem gilt es, eine wichtige Frist zu beachten. Anspruch auf ggf. später anfallendes Krankengeld haben Sie nur, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche an die Krankenkasse gemeldet wird. Nach Ablauf von sechs Wochen wird die Entgeltfortzahlung umgewandelt in die Zahlung von Krankengeld, die ab diesem Zeitpunkt von der gesetzlichen Krankenkasse geleistet wird. Es beträgt normalerweise 70 % des Bruttogehaltes, maximal 90 % des Nettogehaltes. Haben Sie in den vorherigen 12 Monaten einmalige Zahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, so werden diese anteilig mit eingerechnet. Ihr Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitslose erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen Krankengeld von der Agentur für Arbeit. Mehr erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der AOK.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, ein wichtige soziale Komponente in der Arbeitswelt
Wen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen trifft, erfährt durch die Zahlung von Krankengeld genügend finanzielle Unterstützung, um sich ausreichend auf eine möglichst schnelle Genesung zu konzentrieren. Daher besteht auch eine ausdrückliche Mitwirkungspflicht, z. B. durch Teilnahme an Beratungen und Untersuchungen des Medizinischen Dienstes oder an Rehabilitationsmaßnahmen. Werden diese Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Rentner haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. Für Selbständige, Künstler und Publizisten besteht die Möglichkeit, über einen Wahltarif in den gleichen Genuss dieser Form der Absicherung zu gelangen, wie die pflichtversicherten Arbeitnehmer. Hierzu mehr erfahren können Sie in einem Beratungsgespräch mit einem Fachmann der AOK.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, was kommt danach?
Die Höchstdauer für den Bezug von Krankengeld für die gleiche Krankheit beträgt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Während dieser Zeit sind pflichtversicherte Arbeitnehmer beitragsfrei krankenversichert- Beiträge zur Pflege- und zur Arbeitslosenversicherung sind allerdings zu leisten. Sind Sie arbeitslos, zahlt die Krankenkasse diese Beiträge. Hält die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus an, greift das soziale Netz nur noch bei Betroffenen, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, mit der Erwerbsminderungsrente. Um diesem privaten Supergau in finanzieller Hinsicht vorzubeugen, ist private Vorsorge erforderlich.
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