Je älter man wird, desto weniger schafft man alleine. Doch genau damit kommen auch viele Probleme: So müssen Eltern nicht nur den Unterhalt ihrer Kinder finanzieren, sondern auch die Pflegekosten der Eltern übernehmen. Wenn man als älterer Mensch ein Pflegefall wird, kann man damit rechnen, dass dies teuer wird. Nur die wenigsten, die Pflege benötigen, kommen mit ihrer gesetzlichen Altersvorsorge aus, auch die Leistungen, die eine Pflegeversicherung bietet, reichen oft kaum. So übernimmt das Sozialamt zunächst die Kosten, doch die Kinder müssen die dort ausgegebenen Kosten oft wieder selbst zurück erstatten.
Kostenübernahme einer Pflegeversicherung
Konkret werden folgende Kosten aus dem Topf der der Versicherungseinzahlungen übernommen. In der Pflegestufe 1 beträgt der Zuschuss aus der Kasse für eine vollstationäre Versorgung aktuell 1.023 Euro pro Jahr. In der Stufe 2 sind es schon 1.279 Euro, in der Stufe 3 sogar 1.510 Euro pro Monat. Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, die auf 1.825 Euro im Monat kommen. Diese Beträge werden jedoch ausschließlich für medizinische und pflegerische Ausgaben verwendet. Alle Hotelkosten, also die Unterkunft und die Verpflegung, muss der betroffene Mensch selbst bezahlen. Dafür werden unter Umständen auch das Vermögen und die Rente heran gezogen. Sehr häufig ist es der Fall, dass die Geldsätze, die eine Pflegeversicherung bietet, gerade im teilstationären und ambulanten Bereich kaum ausreichen.
Angehörige können haftbar gemacht werden
Findet eine ambulante Versorgung statt, werden von der Pflegekasse im Monat feste Pflegekosten übernommen, welche von der ganz speziellen Pflegestufe abhängen. Übrigens muss auch ein erwachsenes Kind den Pflegeversicherung Beitrag für seine auf Pflege angewiesenen Eltern bezahlen, sofern sein Nettoeinkommen mehr als 1.400 Euro beträgt. Dieser Grenzwert soll dafür sorgen, dass den zahlungspflichtigen Kindern ein Grundeinkommen gesichert ist. Dieser allgemeine Wert kann je nach individuellen Verhältnissen angepasst werden, so wenn zum Beispiel der Partner über kein Einkommen verfügt und man demnach Alleinversorger ist. Außerdem kann man verschiedene Kosten wie beispielsweise für die Altersvorsorge oder die Betreuung der Kinder ebenfalls geltend machen.
Einzig logische Schlussfolgerung, der immer knapper werdenden Ressourcen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es privat vorzusorgen und sich ein Versicherungsmodell auszusuchen, welches die größtmögliche Effizienz in der Beitragsvervielfältigung bietet. Auch im Bezug auf Verantwortung gegenüber seinen Angehörigen, steht man in der Pflicht für seine eigene Pflegeabsicherung zu sorgen.
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